Wenn man die Schäden, die ein Hochwasser- oder Starkregenereignis an einem Haus verursacht, die Kosten eines wirksamen Hochwasserschutzes und die statistische Eintrittswahrscheinlichkeit eines Hochwassers oder Starkregens kennt, kann man die Wirtschaftlichkeit des Hochwasserschutzes ermitteln.
Kosten von Bauelementen mit Hochwasserschutz
Eine Stichprobe bei einem Online-Anbieter ergab für hochwasserhemmende Kellerfenster (600 x 800 mm) für den Neubau Kosten inkl. Montage von 1.300 Euro. Bei einem „normalen“ Drehkippfenster für das Erdgeschoss liegen die Kosten bei ca. 950 Euro, allerdings ohne Montage.
Eine allgemeingültige Aussage, mit welchen Kosten man bei Fenstern, Kellerfenstern oder Türen mit Hochwasserschutz rechnen muss, ist jedoch nicht möglich, da diese Kosten von vielen Faktoren abhängen. So haben z.B. der Hersteller, die Art des Hochwasserschutzes sowie die Größe einen Einfluss auf die Kosten.
Das ift Rosenheim hat eine Liste mit allen Herstellern von Bauelementen mit Hochwasserschutz veröffentlicht.
Kosten durch Überschwemmungen
Der GDV analysiert im Naturgefahrenreport 2024 die Schäden an Wohngebäuden, die durch die größten Starkregen-, Hochwasser- und Sturzflutereignisse in Deutschland im Zeitraum von 2002 bis 2023 verursacht wurden. In die Auswertung einbezogen werden ausschließlich Ereignisse, deren Gesamtschadenssumme mehr als 25 Millionen Euro beträgt. Für jedes der erfassten Ereignisse weist der GDV u.a. den durchschnittlichen Schaden je Wohngebäude sowie den höchsten Einzelschaden an einem Einfamilienhaus aus.
Die durchschnittlichen durch Starkregenereignisse verursachten Schäden an einem Wohngebäude lagen zwischen 3.400 Euro und 10.300 Euro beim Starkregenereignis „Elvira II“ im Mai 2016. Elvira II verursachte zudem den höchsten Einzelschaden an einem Einfamilienhaus im betrachteten Zeitraum, der mit 600.000 Euro beziffert wurde. Der Mittelwert aller durchschnittlichen Schadenssummen, die Starkregenereignisse an einem Wohngebäude verursachten, beträgt 6.400 Euro.
Die tatsächlichen Schäden dürften sogar noch um einiges höher sein, da die Angaben des GDV nur die versicherten Schäden berücksichtigen, die i.d.R. alle individuellen Leistungen der Betroffenen nicht berücksichtigen und daher geringer sind. Die Angaben des größten Einzelschadens an einem Einfamilienhaus im Naturgefahrenreport des GDV (durchschnittlich ca. 200.000 Euro) vermitteln eine Ahnung, wie hoch die Schäden sein können. Diese möglichen höheren Schäden werden durch den angegebenen durchschnittlichen Schaden je Wohngebäude nicht abgebildet.
Hochwasserereignisse treten wesentlich seltener auf als Starkregenereignisse, verursachen jedoch im Schadensfall deutlich höhere Schäden an Wohngebäuden. Der durchschnittliche Schaden je Wohngebäude infolge eines Hochwasserereignisses beträgt 15.600 Euro.
Im Juli 2021 verursachte die Sturzflut „Bernd“ einen durchschnittlichen Schaden je Wohngebäude in Höhe von 44.700 Euro. An einem Einfamilienhaus entstand dabei ein Einzelschaden von über einer Million Euro.
Eintrittswahrscheinlichkeit von Starkregenereignissen
Die räumliche Verteilung der Starkregenereignisse zeigt, wie häufig an einem bestimmten Ort im Zeitraum von 2001 bis 2020 ein Starkregenereignis aufgetreten ist.
Im Alpenraum wurden in diesem Zeitraum stellenweise mehr als zehn solcher Ereignisse registriert. Dies entspricht einer durchschnittlichen Häufigkeit von etwa einem Ereignis in jedem zweiten Jahr. In einigen Regionen wurden sogar über 20 Fälle registriert.
Amortisationsrechnung für Investitionen zum Hochwasserschutz
Das ift Rosenheim hat eine vereinfachte Amortisationsrechnung mithilfe des Grenzkostenansatzes durchgeführt, um zu ermitteln, ob sich eine Investition in hochwasserhemmende Bauelemente lohnt. Dieser Ansatz bestimmt den maximalen Betrag, den eine Investition kosten darf, damit sie sich in Bezug auf die Vermeidung künftiger Schäden amortisiert.
Ausführliche Erläuterungen zu den Berechnungen finden Sie hier:
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Es ergaben sich folgende Ergebnisse:
| Jahr des Starkregenereignisses t | Barwert des zukünftigen Schadens [Euro] |
|---|---|
| 1 | 6.214 |
| 2 | 6.033 |
| 3 | 5.857 |
| 4 | 5.686 |
| 5 | 5.521 |
| 6 | 5.360 |
| 7 | 5.204 |
| 8 | 5.052 |
| 9 | 4.905 |
| 10 | 4.762 |
| 11 | 4.623 |
| 12 | 4.489 |
| 13 | 4.358 |
| 14 | 4.231 |
| 15 | 4.108 |
| 16 | 3.988 |
| 17 | 3.872 |
| 18 | 3.759 |
| 19 | 3.650 |
| 20 | 3.544 |
Der Barwert gibt die Grenzkosten an. Wenn also im Jahr t ein Starkregenereignis mit einem Schaden von 6.400 Euro auftritt, dann lohnen sich hochwasserhemmende Bauelemente, solange die Kosten der Bauelemente geringer sind als der Barwert.
Wenn man also z.B. annimmt, dass es im 2.Jahr nach der Investition in baulichen Hochwasserschutz zu einem Starkregenereignis kommt, das ohne Hochwasserschutz einen Schaden von 6.400 Euro verursachen würde, dann lohnt sich eine Investition in hochwasserhemmende Fenster und Türen, solange die Gesamtkosten einen Wert von 6.033 Euro nicht überschreiten. Würde das Ereignis hingegen erst im 10. Jahr auftreten, dann dürfen die Investitionskosten nicht höher als 4.762 Euro sein.