Die Unionsgewährleistungsmarke „klima.sicher.bauen“ (ksb) und das zugehörige Bewertungssystem (Programm) wurde von der ift Rosenheim GmbH bzw. ift Rosenheim ConTec GmbH (Anmelder/Programmhalter) entwickelt, um Herstellern, Systemgebern und Verarbeitern von Bauprodukten sowie Planern und Architekten, Vergabestellen, Bauherren, Immobilienbesitzern und Mietern bei der Entscheidung für nachhaltige, klimafreundliche und klimaresiliente Bauprodukte Orientierung zu geben sowie den Produktvergleich zu erleichtern. Das Programm ist eine Ergänzung zur Bewertung von gesamten Gebäuden. Dies ist notwendig, da Bauprodukte häufig ohne Bezug zum Gebäude gehandelt und in den Verkehr gebracht werden. Das Programm unterstützt aber auch den Planungs- und Entstehungsprozess von nachhaltig zertifizierten Gebäuden (DGNB, BNB, QNB, NaWoh, LEED und BREAM) und die Klimaresilienz von Gebäuden. Zur Beurteilung der Klimaresilienz und Nachhaltigkeit von Produkten ist daher eine Kennzeichnung von Bauprodukten sinnvoll.
Bewertungssystem
Das Bewertungssystem (Programm) „klima.sicher.bauen“ bewertet Bauprodukte hinsichtlich der mit dem Produkt verbundenen Nachhaltigkeitsaspekte auf Basis eines Nachhaltigkeitsproduktpasses, einer Umweltproduktdeklaration (EPD) und eingeführter Zertifizierungsprogramme, die bereits nach EN ISO/IEC 17065 akkreditiert sind. Weiterhin werden auch Anforderungen relevanter Zertifizierungssysteme für nachhaltige Gebäude berücksichtigt (DGNB/BNB, BREEAM und LEED). Die Leistungseigenschaften des Produkts werden nach DIN EN ISO/IEC 17025 geprüft (Produkteigenschaften nach harmonisierten europäischen Produktnormen, Klimaresilienz etc.).
Dabei werden Kriterien wie der Beitrag zum Energie- und Ressourcenverbrauch bei Herstellung und Nutzung sowie dessen Eigenschaften bezüglich der Verbesserung der Klimaresilienz von Gebäuden berücksichtigt – also beispielsweise der Widerstandsfähigkeit gegen Überschwemmungen, Starkregen, Hitzewellen, Stürme und weitere Wetterextreme. Die Anforderungen an Produkte, die mit der Unionsgewährleistungsmarke „klima.sicher.bauen“ gekennzeichnet werden, beziehen sich damit auf die Reduzierung negativer Umweltwirkungen (Nachhaltigkeit), der CO2- und Energieeffizienz und der Klimaresilienz. Das Bewertungssystem „klima.sicher.bauen“ stellt dabei Anforderungen sowohl an das Produkt als auch an das Unternehmen/die Produktion, um eine möglichst nachhaltige Entwicklung der gesamten Wertschöpfungskette zu fördern. Für die produktspezifischen, technischen Eigenschaften werden auch Mindestanforderungen gestellt, insbesondere in Bezug auf Eigenschaften, die für die Dauerhaftigkeit, Klimaresilienz und die Minderung der Treibhausgas-Emissionen besonders relevant sind.
Als Bewertungsmethodik werden Produkt-/Systempässe als Nachweis der Leistungseigenschaften sowie der Nachhaltigkeitsproduktpass verwendet. Die aufgeführten Grundlagen basieren auf anerkannten und akkreditierten Systemen nach EN ISO/IEC 17065. Das Bewertungssystem „klima.sicher.bauen“ inklusive der mitgeltenden Zertifizierungsstandards wird an veränderte Nachhaltigkeits-, Klima- und Umweltanforderungen sowie technische Standards angepasst, sofern dies im Sinne der Zielsetzung ist.
Details finden sich in der PDF-Datei “Bewertungskriterien klima.sicher.bauen” im Downloadbereich.
Nachhaltigkeit der Produkte, Unternehmen und Produktion
Der Bau- und Immobilienbereich hat durch die große Menge an verbrauchter fossiler Energie und verwendeten Rohstoffen für die Herstellung und Nutzung von Gebäuden einen großen Einfluss auf CO2-Emissionen, Umwelt und Klima. Nachhaltige Gebäude müssen energieeffizient sein, sollen aber auch ein soziales, gesundes, sicheres Wohnen und Arbeiten fördern. Daher gilt es, den Ressourcenverbrauch über alle Phasen des Lebenszyklus zu minimieren, d.h. für die Herstellung der Bauprodukte, die Bauphase, die Nutzung bis hin zum Rückbau. Die Gebäudehülle hat dabei einen großen Einfluss auf das gesamte Gebäude, da das Wohnklima, die Tageslichtversorgung und die natürliche Lüftung wesentlich durch Fenster, Fassaden und Glas bestimmt werden.
Bisher lag der Fokus für Bauprodukte überwiegend auf der Senkung der Energieverbräuche während der Nutzung durch bessere Dämmung (U-Wert) und Nutzung der Sonnenenergie (g-Wert) bei nicht opaken Bauteilen (Fenster, Glas etc.). Der Einfluss durch die Emissionen während der Erzeugung und durch den Transport von Baustoffen, die Errichtung von Gebäuden und die Nachnutzung (Abriss oder Austausch von Bauteilen) wird umso größer, je besser der Dämmstandard ist, denn der Anteil des Energieverbrauchs während der Nutzung wird dadurch immer geringer. Deshalb ist eine ganzheitliche Bewertung der Emissionen und Umwelteinflüsse über den gesamten Lebenszyklus notwendig. Daher werden bei dem Bewertungssystem der Unionsgewährleistungsmarke „klima.sicher.bauen“ auch Aspekte wie ein einfacher, ressourcenschonender Ein- und Ausbau, geringe Wartungs- und Pflegeaufwände, eine lange Nutzungsdauer (beispielsweise durch eine einfache Reparierbarkeit oder hohe Dauerhaftigkeit/Langlebigkeit) sowie die Möglichkeit zur sortenreinen Trennung der eingesetzten Materialien und die Wiederverwendbarkeit ganzer Bauprodukte oder einzelner Komponenten am Ende des Lebenszyklus bewertet.
Die Bewertung der Umweltwirkungen im Rahmen der Unionsgewährleistungsmarke basiert auf einer Ökobilanz bzw. LCA (Life Cycle Assessment) gemäß DIN EN ISO 14040 und DIN EN ISO 14044 sowie einer Umweltproduktdeklaration gemäß DIN EN ISO 14025 und DIN EN 15804, bei der die Umweltwirkungen eines Produktes ausgewiesen werden. Die erforderlichen Daten können durch eine Muster-EPD oder eine produktspezifische EPD ermittelt werden.
Im Rahmen der Ermittlung des Treibhauspotenzials wird auch der CO2-Fußabdruck (CO2-Bilanz oder Carbon Footprint) gemäß DIN EN ISO 14067 für die Bewertung genutzt. Dabei wird der Ressourcen- und Energieverbrauch berücksichtigt, der bei der Herstellung, dem Gebrauch und der Entsorgung eines Produktes oder einer Dienstleistung anfällt. Neben der Bewertung der Ressourcen und Emissionen bei der Herstellung von Produkten werden auch unternehmensbezogene Anforderungen berücksichtigt, beispielsweise Managementzertifizierungen, Leitlinien zur Energieeffizienz und weitere spezifische Leitlinien.
Zertifizierung
Die Zertifizierung der im Bewertungssystem (Programm) „klima.sicher.bauen“ definierten Anforderungen erfolgt durch unabhängige Konformitätsbewertungsstellen (KBS). Diese müssen von einer europäischen Akkreditierungsstelle akkreditiert (z.B. nach EN ISO/IEC 17025, EN ISO/IEC 17065 oder EN ISO/IEC 17021) und von der ift Rosenheim GmbH bzw. ift Rosenheim ConTec GmbH (Anmelder/Programmhalter) für die Prüfung, Zertifizierung und Überwachung benannt und autorisiert worden sein.
Die Zertifizierung, Prüfung und Überwachung der Anforderungen erfolgt im Rahmen eines Audits durch qualifizierte Auditoren im Auftrag der KBS. Die KBS dokumentiert das Ergebnis der Prüfung und Überwachung mit Konformitätszertifikaten. Sie muss sich gegenüber dem Programmhalter verpflichten, dieses Zertifikat dem Programmhalter vorzulegen.
Details finden sich in der PDF-Datei “Satzung klima.sicher.bauen” im Downloadbereich.
Labelnutzer
Die Labelnutzer können Hersteller und Händler sein, die das Bauprodukt unter eigenem Namen herstellen oder handeln. Diese können das Recht zur Nutzung des Labels verliehen bekommen, wenn die Einhaltung der Anforderungen durch eine KBS geprüft und überwacht wurde. Hierfür kann der Labelnutzer Prüfzeugnisse und Nachweise vorlegen, die bereits im Rahmen der CE-Kennzeichnung, baurechtlicher Zulassungen oder für andere normierte Verfahren wie Umwelt-, Energie- oder Qualitätsmanagements oder bereits eingeführte akkreditierte Zertifizierungsprogramme nach EN ISO/IEC 17065 sowie Prüfnachweisen der Produkteigenschaften, die auf Basis der DIN EN ISO/IEC 17025 erstellt wurden. Das Label kann am Produkt angebracht werden oder in Informations- und Verkaufsunterlagen genannt bzw. abgebildet werden.
Weitere Details finden sich in der PDF-Datei “Satzung klima.sicher.bauen” im Downloadbereich.
Überwachung
Der Anmelder/Programmhalter überwacht die Nutzung der Unionsgewährleistungsmarke „klima.sicher.bauen“ durch:
eine jährliche Fremdüberwachung (nach Erteilung des Zertifikats und Vergabe des Labels) durch eine KBS, bei der die Anforderungen an das Produkt und das Unternehmen anhand von internen und externen Dokumenten überprüft werden,
regelmäßige Überwachung der KBS durch eine europäische Akkreditierungsstelle (in Deutschland durch die DAkkS, www.dakks.de) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG). Hierbei wird kontrolliert, ob die KBS die Bewertung nach den festgelegten Regeln, Normen und Gesetzen durchführt, die Unabhängigkeit gewährleistet ist und die Auditoren über die erforderlichen Qualifikationen verfügen,
Kontrolle der Nutzer der Unionsgewährleistungsmarke ohne direkten Anlass durch regelmäßige Überprüfung der Inhalte und Aussagen zu den zertifizierten Produkten auf der Website des Unternehmens, in Werbematerialien und Prospekten sowie auf ausgewählten internationalen Fachmessen (Bsp. BAU in München, Fensterbau Frontale in Nürnberg, R+T in Stuttgart, glasstec in Düsseldorf),
reaktive Überwachung durch Nachverfolgung von Missbrauchsanzeigen, Beschwerden von Konsumenten (Bauherren, Investoren, Käufern), Planern und Architekten, Herstellern (Konkurrenten), Händlern und weiteren Marktteilnehmern,
das Aussetzen oder den Entzug/die Beendigung von Zertifizierungen,
das Aussetzen oder den Entzug/die Beendigung der Berechtigung der Labelnutzung.
Antragsteller müssen sich bereit erklären, alle zum Zwecke der Überwachung und der Kontrolle der produktbezogenen Anforderungen notwendigen Informationen auf Anfrage bereitzustellen. Einsprüche und/oder Beschwerden gegen ein geplantes oder durchgeführtes Zertifizierungsverfahren (inklusive des Einsatzes von Auditoren und der Zertifizierungsentscheidung) sind an den Anmelder/Programmhalter (Contec) zu richten und werden in Abhängigkeit von Inhalt und Umfang nach dem „Beschwerdeverfahren“ abgewickelt.
Als Sanktionen kann der Anmelder/Programmhalter bei leichten Verstößen eine Abmahnung des Nutzungsberechtigten mit Aufforderung zur Einhaltung der vertraglichen Nutzungsbedingungen aussprechen. Bei schweren Verstößen kann der Programmhalter die zeitweise Aussetzung der Nutzungsgestattung oder einen dauerhaften Entzug des Rechtes zur Nutzung der Unionsgewährleistungsmarke für einzelne Produkte oder insgesamt nach seinem Ermessen verhängen.